THM – sicheres Trinkwasser für alle Verbraucher
Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass unser Wasser sauber und frei von Krankheitserregern aus dem Hahn fließen muss. Regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität sollen dazu beitragen, die Reinheit des Trinkwassers zu gewährleisten. Die fachkundigen Mitarbeiter und zertifizierten Probenehmer von THM TrinkwasserHygiene München unterstützen die Betreiber von Wasserinstallationen sowie Installateure bei der Vorbereitung und Durchführung der Trinkwasserprüfung.
VERANTWORTUNG FÜR DIE QUALITÄT DES TRINKWASSERS
„Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“ So schreibt es die deutsche Trinkwasserverordnung in §4 Allgemeine Anforderungen vor, damit aus den Leitungen in unseren Wohnungen sauberes Trinkwasser sprudelt, wenn wir den Hahn aufdrehen.
Wasserversorger wie die Stadtwerke München (SWM) liefern Trinkwasser in bester Qualität bis an den Hausanschluss. Ihre Verantwortung für die Trinkwasserhygiene endet allerdings am Wasserzähler. Doch nicht nur die öffentlichen Leitungen, sondern auch häusliche Trinkwasserinstallationen bergen Risiken für die Wasserqualität: In korrodierten Rohren, Totleitungen mit stehendem Wasser, falsch temperierten Boilern oder in den Zuleitungen selten benutzter Wasserhähne finden Keime und Bakterien einen idealen Nährboden – darunter auch Legionellen.
GESUNDHEITSRISIKO LEGIONELLEN
Legionellen sind Bakterien, die sich bei Wassertemperaturen zwischen 25°C und 45°C stark vermehren. Fast monatlich berichten regionale Zeitungen über Legionellenfunde – auch im Großraum München! Wenn die Erreger beim Einatmen von Wasserdampf oder Sprühnebel, wie er beim Duschen entsteht, in die Lunge gelangen, können sie Krankheiten auslösen. Als besonders gefährlich gilt dabei die Legionärskrankheit. Das ist eine Lungenentzündung, die tödlich enden kann, wenn ihre Ursache unerkannt bleibt und die Legionelleninfektion nicht gezielt behandelt wird.
Zum Schutz vor diesem Risiko verpflichtet die Trinkwasserverordnung deshalb Betreiber von Trinkwasserinstallationen, ihre Wasserversorgungsanlagen mindestens alle drei Jahre fachgerecht überprüfen zu lassen. Dabei muss untersucht werden, ob die Trinkwasserqualität auf dem Weg vom Wasserzähler zu den Zapfstellen in den einzelnen Räumen erhalten bleibt und alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung – insbesondere in Bezug auf Legionellen – eingehalten werden.