Das Recht auf sauberes Trinkwasser

Mieter haben Anspruch auf die vom Wasserversorger gelieferte hohe Qualität des Trinkwassers an allen Wasserhähnen in ihrer Wohnung. Dazu gehört auch das Recht, vom Vermieter über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung informiert zu werden bzw. eine Untersuchung zu fordern.

 

Sollte der Vermieter die Informationen vorenthalten oder die Untersuchung umgangen haben, können sich Mieter an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

 

VORBEUGENDE MASSNAHMEN

Als Mieter sollte man darauf achten, alle Leitungen in der Wohnung bzw. im Haus regelmäßig durchzuspülen. Die Hähne im selten genutzten Gästebad oder der bis auf wenige Sommertage stillgelegte Anschluss im Garten sind ideale Brutstätten für Legionellen. Wer diese Wasserhähne regelmäßig aufdreht und die Leitungen gründlich durchspült, beugt der Vermehrung der Bakterien wirksam vor. Das sollte man übrigens auch tun, wenn man nach mehrwöchiger Abwesenheit wieder in die eigene Wohnung zurückkommt: Fenster öffnen, Hähne aufdrehen und den Raum für einige Minuten verlassen, während das Wasser läuft.