Sicheres Wasser für Ihre Mitarbeiter

Arbeitgeber sind für die Gesundheit und die zuverlässige Versorgung ihrer Mitarbeiter mit sauberem Trinkwasser verantwortlich. Zwar sind Wasserinstallationen in nicht gemieteten Arbeitsstätten von der Untersuchungspflicht ausgenommen, doch aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ergibt sich nach BGB §618 und HGB §62 eindeutig, dass sie für den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen haben. Dazu gehört unter anderem, dass die Wasserinstallation die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt und dem Stand der aktuellen Technik genügt.

 

FÜRSORGEPFLICHT DES ARBEITGEBERS

Die Analyse der bestehenden Installation und eine Prüfung der Trinkwasserqualität sind für alle Unternehmen obligatorisch, damit die Belegschaft nicht gefährdet ist. Der Arbeitgeber kann sonst mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, wenn Mitarbeiter erkranken.

 

THM TrinkwasserHygiene München plant die Analyse für Unternehmen und organisiert die Trinkwasserprüfung. Sollte sich bei den Untersuchungen zeigen, dass Bedarf für eine Modernisierung besteht, übergibt THM den Auftrag an den Installateur, der die Anlage üblicherweise betreut, oder an unser Mutterunternehmen API Energie- und Versorgungstechnik GmbH.